
Kanton
Verantwortung oder Zuständigkeits-Pingpong?
Wer trägt eigentlich die Verantwortung für die Massnahmen gegen den Japankäfer?
Je intensiver wir uns mit den verfügten Massnahmen auseinandersetzten, desto häufiger stiessen wir auf widersprüchliche Aussagen zu den Zuständigkeiten.
Während von kantonaler Seite teilweise auf Vorgaben des Bundes verwiesen wird, betont der Bund wiederum, dass die konkreten Massnahmen und Verfügungen im Verantwortungsbereich des Kantons Zürich liegen.
Für die Bevölkerung entsteht dadurch der Eindruck, dass die Verantwortung zwischen verschiedenen Stellen hin- und hergeschoben wird.


Unsere Erfahrungen
1. Anfrage beim Strickhof
Der Strickhof wird vom Kanton Zürich als zuständige Fachstelle für den Japankäfer genannt.
Im Austausch mit Frau Liselotte Füllemann vom Strickhof wurde auf zwingende Vorgaben des Bundes verwiesen. Sie seien zwar zuständig, müssten sich aber nach den Auflagen von Bern richten.
2. Nachfrage beim Bund
Im Gespräch mit Herrn Erlen vom eidgenössischen Bundesamt für Landwirtschaft ergab sich jedoch ein anderes Bild.
Gemäss Bund obliegt die konkrete Ausgestaltung und Verfügung der Massnahmen ausschliesslich dem Kanton Zürich.
Der Bund könne Empfehlungen abgeben, die Verantwortung für die Umsetzung liege jedoch beim Kanton.


3. Nachfrage bei der Führungsebene
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass Herr Rilko als Vorgesetzter von Frau Füllemann nicht vertieft im Thema Japankäfer involviert sei und die Zuständigkeit bei Frau Füllemann liege.
Damit entstand für uns der Eindruck, dass weitreichende Massnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Bevölkerung, Gärten, Sportanlagen und Grünflächen letztlich stark von einzelnen Fachpersonen abhängig sind.
Unser Eindruck
Die Verantwortung wird wie eine heisse Kartoffel weitergereicht
Der Bund verweist auf den Kanton.
Der Kanton verweist auf Fachstellen.
Führungspersonen verweisen auf Mitarbeitende.
Für die Bevölkerung bleibt jedoch eine einfache Frage:
Wer übernimmt die Verantwortung für die verfügten Massnahmen?


Offener Brief an den Kanton Zürich
Am 2. Juni 2026 richtete die Interessengemeinschaft Rüti-Winkel ein ausführliches Schreiben an Dr. Marco Pezzatti, Leiter des Amts für Landschaft und Natur des Kantons Zürich und Unterzeichner der Verfügung zum Bewässerungsverbot.
Darin wurden unter anderem folgende Fragen gestellt:
-
Wie wird die Wirksamkeit des Bewässerungsverbots beurteilt?
-
Weshalb werden alternative Massnahmen kaum berücksichtigt?
-
Weshalb gilt ein vollständiges Bewässerungsverbot auch in Gebieten ohne bestätigten Befall?
-
Wie wird die Verhältnismässigkeit der Massnahmen beurteilt?
Reaktion des Kantons
Keine Antwort erhalten
Bis heute haben wir auf unser ausführliches Schreiben an Dr. Marco Pezzatti keine Antwort erhalten.
Wir finden das bemerkenswert.
Wer weitreichende Eingriffe in den Alltag tausender Einwohnerinnen und Einwohner verfügt, sollte auch bereit sein, kritische Fragen zu beantworten und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu erklären.


Unsere Forderung
Mehr Verantwortung.
Mehr Transparenz.
Mehr Dialog.
Wir erwarten nicht, dass jede Entscheidung perfekt ist.
Wir erwarten aber:
-
klare Zuständigkeiten
-
nachvollziehbare Entscheidungen
-
transparente Kommunikation
-
die Bereitschaft, kritische Fragen zu beantworten
Nur so kann Vertrauen entstehen.
Dokumente
Schreiben an Dr. Marco Pezzatti vom 2. Juni 2026
Weitere Korrespondenz
Weitere Schreiben und Antworten werden laufend veröffentlicht.

